Fortbildungsschulung: Modul Sicherheitskultur

E-Learning (Web Based Training)

Fortbildungsschulung „Sicherheitskultur“ 

• Verpflichtendes Ergänzungsmodul zur Luftsicherheitsschulung •


WICHTIGER HINWEIS

Die Fortbildungsschulung „Sicherheitskultur“ unterliegt (egal von welchem Schulungsanbieter) den behördlichen Genehmigungs- und Überwachungsauflagen des Luftfahrt-Bundesamtes. Aus diesem Grund gibt es eindeutig geregelte Teilnahme- und Buchungsvoraussetzungen wie z. B., dass eine Bestellung ausschließlich über das auf dieser Seite hinterlegte Bestellformular erfolgen darf.


Bitte wählen Sie aus:

Ich wurde von meinem Auftraggeber dazu verpflichtet, diese Schulung eigenständig zu buchen und zu absolvieren.

69,95 €

Bestellformular jetzt herunterladen
Luftsicherheitsschulung 11.2.3.9. bei Luftsicherheitsschulung-Online.de

Die behördlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Schulung finden Sie unten im Text unter „Teilnahmevoraussetzungen“.

Ich bin Luftsicherheitsbeauftragte/-r und möchte diese Schulung für bestimmte interne/externe Personen in meinem Betrieb bestellen.

69,95 €

Bestellformular jetzt herunterladen
Luftsicherheitsschulung 11.2.3.9. bei Luftsicherheitsschulung-Online.de

Die behördlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Schulung finden Sie unten im Text unter „Teilnahmevoraussetzungen“.


SCORM-Format oder Roh-Content: Sind Sie für ein zugelassenes Unternehmen auf der Suche nach einer Möglichkeit, Luftsicherheitsschulungen in Ihrem eigenen Learning-Management-System (LMS) zu betreiben? Unsere Luftsicherheitsschulungen sind auch im SCORM-Format oder als Roh-Content für Sie erhältlich!

Sprechen Sie uns gerne an!


Dauer:

1 Unterrichtseinheit (45 Minuten)


Voraussetzung zur Teilnahme:

Um Zugang zu einer computergestützten Fortbildungsschulung zum Thema „Sicherheitskultur“ erlangen zu können, müssen die Schulungsteilnehmer/-innen die folgenden 3 Grundvoraussetzungen erfüllen:

  1. Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz
  2. Schriftlicher Nachweis „Berechtigtes Interesse“
  3. Nachweis einer gültigen Luftsicherheitsschulung (Grundschulung 11.2.3.9. oder 11.2.3.10.

 

Identitätsprüfung:

Die Identitätsprüfung einer computergestützten Schulung kann auf zweierlei Arten erfolgen:

  1. Bei Schulungen im Unternehmen durch den Luftsicherheitsbeauftragten (oder eine durch diesen ernannte „Person zur Beauftragung und Organisation von WBT-Luftsicherheitsschulungen“) oder
  2. per Webcam-gestütztem Videoidentifikationsverfahren durch den Schulungsanbieter mit anschließender Dokumentation.

WICHTIGE ERGÄNZENDE HINWEISE DES LUFTFAHRT-BUNDESAMTES


Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur „Sicherheitskultur“ in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von „Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen…“ nachzuweisen.


Ab dem Jahr 2022 ist bei allen Erst- oder Wiederholungsschulungen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 Ziffer 11.2.3.9., 11.2.3.10., 11.2.6. sowie 11.2.7. der Lehrinhalt „Sicherheitskultur“ fester Bestandteil dieser Luftsicherheitsschulungen.


Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte müssen eine Präsenzfortbildung von 3 Unterrichtseinheiten (3 x 45 Minuten) absolvieren (eine computergestützte Lösung ist nicht zugelassen).


Ausführlichere Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Fortbildungsschulung zum Thema „Sicherheitskultur“ finden Sie hier.


Share by: